Rechtsprechung
OLG Schleswig, 13.12.2004 - 2 W 124/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ersatz der Aufwendungen für ein Mitglied des Verwaltungsbeirates; Abgeltung des Anspruchs durch eine Pauschale; Kostenregelung für Mitglieder eines Bauausschusses und Rechnungsprüfer; Berechtigung zur Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses; Einheitliche ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 670; WEG § 29; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4
Aufwendungsersatz für Mitglied des Verwaltungsbeirates einer Wohnungseigentümergemeinschaft
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Aufwendungen des Verwaltungsbeirats erstattungsfähig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Oldenburg/Holstein - 18 (11) II 25/01
- AG Oldenburg/Holstein - 18 (11) II 31/01
- LG Lübeck - 3 T 20/03
- LG Lübeck, 10.07.2003 - 3 T 398/02
- OLG Schleswig, 13.12.2004 - 2 W 124/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1471 (Ls.)
- NZM 2005, 588
- FGPrax 2005, 116
- ZMR 2005, 735
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- KG, 30.11.1992 - 24 W 1647/92
Verfahrenseinheit bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch mehrere …
Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2004 - 2 W 124/03
In den getrennt geführten Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG waren sie zum selben Verfahrensgegenstand (vgl. KG WuM 1993, 93; Senat, Beschluss vom 3.05.2004, 2 W 121/03, S. 9 und 10), über den - bei Zulässigkeit der Anträge - nur einheitlich entschieden werden kann, materiell Beteiligte (auf der Aktivseite) im Sinne des § 43 Abs. 4 Nr. 2 WEG.Wie angesichts dieser Umstände Amts- und Landgericht angesichts der beiden äußerlich getrennten Verfahren hätten verfahrensrechtlich vorgehen und sachlich entscheiden müssen (vgl. hierzu KG WuM 1993, 93, 94; LG Frankfurt NJW-RR 1987, 1423) kann hier offenbleiben.
- BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97
Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren
Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2004 - 2 W 124/03
Mit Rücksicht auf den Vorrang des einheitlichen Verfahrensgegenstandes erschien es zweckmäßig, geboten und zulässig, das vorliegende Verfahren in der Rechtsbeschwerde unter nachgeholter formeller Beteiligung der Beteiligten zu 2. - insbesondere nachträglicher Wahrung des rechtlichen Gehörs im Hinblick auf das Verfahren der ersten und zweiten Instanz - und unter Erledigung des Parallelverfahrens in der Erstbeschwerdeinstanz fort zu führen (vgl. zur Nachholung der förmlichen Beteiligung in der Rechtsbeschwerdeinstanz BGH WuM 1998, 118; BayObLG ZMR 2004, 445). - BayObLG, 15.01.2004 - 2Z BR 225/03
Nachholung des rechtlichen Gehörs in der Rechtsbeschwerdeinstanz - Rechtsnatur …
Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2004 - 2 W 124/03
Mit Rücksicht auf den Vorrang des einheitlichen Verfahrensgegenstandes erschien es zweckmäßig, geboten und zulässig, das vorliegende Verfahren in der Rechtsbeschwerde unter nachgeholter formeller Beteiligung der Beteiligten zu 2. - insbesondere nachträglicher Wahrung des rechtlichen Gehörs im Hinblick auf das Verfahren der ersten und zweiten Instanz - und unter Erledigung des Parallelverfahrens in der Erstbeschwerdeinstanz fort zu führen (vgl. zur Nachholung der förmlichen Beteiligung in der Rechtsbeschwerdeinstanz BGH WuM 1998, 118; BayObLG ZMR 2004, 445).
- LG Frankfurt/Main, 08.05.1987 - 9 T 826/86
Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2004 - 2 W 124/03
Wie angesichts dieser Umstände Amts- und Landgericht angesichts der beiden äußerlich getrennten Verfahren hätten verfahrensrechtlich vorgehen und sachlich entscheiden müssen (vgl. hierzu KG WuM 1993, 93, 94; LG Frankfurt NJW-RR 1987, 1423) kann hier offenbleiben. - BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 153/98
Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums als Angelegenheiten der gemeinsamen …
- OLG Karlsruhe, 23.08.2000 - 11 Wx 12/00
Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über Aufhebung eines einstimmigen …
Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2004 - 2 W 124/03
Der Beschluss des OLG Karlsruhe vom 21.05.2001 (NJW-RR 2001, 1306) hat die willkürliche Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels zum Gegenstand, was hier auch nicht einschlägig ist, weil es schon an der Willkür fehlt. - BayObLG, 21.10.1993 - 2Z BR 103/93
Bestellung eines Verwaltungsbeirats durch unangefochtenen Mehrheitsbeschluss
Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2004 - 2 W 124/03
Seine Tätigkeit ist darauf beschränkt, den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben im Bereich der Betonsanierung zu unterstützen (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 338, 339 unter Ziffer II. Nr. 2 Buchst. a); OLG Frankfurt OLGZ 1988, 188, 189). - OLG Frankfurt, 27.10.1987 - 20 W 448/86
Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2004 - 2 W 124/03
Seine Tätigkeit ist darauf beschränkt, den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben im Bereich der Betonsanierung zu unterstützen (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 338, 339 unter Ziffer II. Nr. 2 Buchst. a); OLG Frankfurt OLGZ 1988, 188, 189). - RG, 12.05.1899 - II 23/99
Gerichtsstand der Niederlassung.
Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2004 - 2 W 124/03
Den in diesem Zusammenhang von ihnen erwähnten Beschluss des Amtsgerichts vom 31.01.2001 im Verfahren 20 II 23/99 haben sie missverstanden.