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   OLG Schleswig, 13.12.2004 - 2 W 124/03   

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https://dejure.org/2004,6061
OLG Schleswig, 13.12.2004 - 2 W 124/03 (https://dejure.org/2004,6061)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.12.2004 - 2 W 124/03 (https://dejure.org/2004,6061)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. Dezember 2004 - 2 W 124/03 (https://dejure.org/2004,6061)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz der Aufwendungen für ein Mitglied des Verwaltungsbeirates; Abgeltung des Anspruchs durch eine Pauschale; Kostenregelung für Mitglieder eines Bauausschusses und Rechnungsprüfer; Berechtigung zur Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses; Einheitliche ...

  • Judicialis

    BGB § 670; ; WEG § 29; ; WEG § 43 I Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 670; WEG § 29; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4
    Aufwendungsersatz für Mitglied des Verwaltungsbeirates einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufwendungen des Verwaltungsbeirats erstattungsfähig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

  • AG Oldenburg/Holstein - 18 (11) II 25/01
  • AG Oldenburg/Holstein - 18 (11) II 31/01
  • LG Lübeck - 3 T 20/03
  • LG Lübeck, 10.07.2003 - 3 T 398/02
  • OLG Schleswig, 13.12.2004 - 2 W 124/03

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1471 (Ls.)
  • NZM 2005, 588
  • FGPrax 2005, 116
  • ZMR 2005, 735
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 30.11.1992 - 24 W 1647/92

    Verfahrenseinheit bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch mehrere

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2004 - 2 W 124/03
    In den getrennt geführten Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG waren sie zum selben Verfahrensgegenstand (vgl. KG WuM 1993, 93; Senat, Beschluss vom 3.05.2004, 2 W 121/03, S. 9 und 10), über den - bei Zulässigkeit der Anträge - nur einheitlich entschieden werden kann, materiell Beteiligte (auf der Aktivseite) im Sinne des § 43 Abs. 4 Nr. 2 WEG.

    Wie angesichts dieser Umstände Amts- und Landgericht angesichts der beiden äußerlich getrennten Verfahren hätten verfahrensrechtlich vorgehen und sachlich entscheiden müssen (vgl. hierzu KG WuM 1993, 93, 94; LG Frankfurt NJW-RR 1987, 1423) kann hier offenbleiben.

  • BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97

    Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2004 - 2 W 124/03
    Mit Rücksicht auf den Vorrang des einheitlichen Verfahrensgegenstandes erschien es zweckmäßig, geboten und zulässig, das vorliegende Verfahren in der Rechtsbeschwerde unter nachgeholter formeller Beteiligung der Beteiligten zu 2. - insbesondere nachträglicher Wahrung des rechtlichen Gehörs im Hinblick auf das Verfahren der ersten und zweiten Instanz - und unter Erledigung des Parallelverfahrens in der Erstbeschwerdeinstanz fort zu führen (vgl. zur Nachholung der förmlichen Beteiligung in der Rechtsbeschwerdeinstanz BGH WuM 1998, 118; BayObLG ZMR 2004, 445).
  • BayObLG, 15.01.2004 - 2Z BR 225/03

    Nachholung des rechtlichen Gehörs in der Rechtsbeschwerdeinstanz - Rechtsnatur

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2004 - 2 W 124/03
    Mit Rücksicht auf den Vorrang des einheitlichen Verfahrensgegenstandes erschien es zweckmäßig, geboten und zulässig, das vorliegende Verfahren in der Rechtsbeschwerde unter nachgeholter formeller Beteiligung der Beteiligten zu 2. - insbesondere nachträglicher Wahrung des rechtlichen Gehörs im Hinblick auf das Verfahren der ersten und zweiten Instanz - und unter Erledigung des Parallelverfahrens in der Erstbeschwerdeinstanz fort zu führen (vgl. zur Nachholung der förmlichen Beteiligung in der Rechtsbeschwerdeinstanz BGH WuM 1998, 118; BayObLG ZMR 2004, 445).
  • LG Frankfurt/Main, 08.05.1987 - 9 T 826/86
    Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2004 - 2 W 124/03
    Wie angesichts dieser Umstände Amts- und Landgericht angesichts der beiden äußerlich getrennten Verfahren hätten verfahrensrechtlich vorgehen und sachlich entscheiden müssen (vgl. hierzu KG WuM 1993, 93, 94; LG Frankfurt NJW-RR 1987, 1423) kann hier offenbleiben.
  • BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 153/98

    Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums als Angelegenheiten der gemeinsamen

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2004 - 2 W 124/03
    Dieser Anspruch kann aus Zweckmäßigkeitsgründen auch durch eine Pauschale abgegolten werden (BayObLG NZM 1999, 862, 865; KG WuM 2004, 624, 625; Staudinger/Bub, WEG, 12. Aufl., § 29 Rn. 60 und 19; Palandt/Bassenge, WEG, 63. Aufl., § 29 Rn. 6).
  • OLG Karlsruhe, 23.08.2000 - 11 Wx 12/00

    Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über Aufhebung eines einstimmigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2004 - 2 W 124/03
    Der Beschluss des OLG Karlsruhe vom 21.05.2001 (NJW-RR 2001, 1306) hat die willkürliche Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels zum Gegenstand, was hier auch nicht einschlägig ist, weil es schon an der Willkür fehlt.
  • BayObLG, 21.10.1993 - 2Z BR 103/93

    Bestellung eines Verwaltungsbeirats durch unangefochtenen Mehrheitsbeschluss

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2004 - 2 W 124/03
    Seine Tätigkeit ist darauf beschränkt, den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben im Bereich der Betonsanierung zu unterstützen (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 338, 339 unter Ziffer II. Nr. 2 Buchst. a); OLG Frankfurt OLGZ 1988, 188, 189).
  • OLG Frankfurt, 27.10.1987 - 20 W 448/86
    Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2004 - 2 W 124/03
    Seine Tätigkeit ist darauf beschränkt, den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben im Bereich der Betonsanierung zu unterstützen (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 338, 339 unter Ziffer II. Nr. 2 Buchst. a); OLG Frankfurt OLGZ 1988, 188, 189).
  • RG, 12.05.1899 - II 23/99

    Gerichtsstand der Niederlassung.

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2004 - 2 W 124/03
    Den in diesem Zusammenhang von ihnen erwähnten Beschluss des Amtsgerichts vom 31.01.2001 im Verfahren 20 II 23/99 haben sie missverstanden.
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